Kennen Sie das? Endlich ist die neue Küche eingebaut, das Badezimmer renoviert oder die Heizung repariert. Die Freude ist groß, aber dann kommt die Handwerkerrechnung. Bevor Sie sich ärgern, denken Sie daran: Ein Teil dieser Kosten lässt sich steuerlich absetzen! Das bedeutet bares Geld zurück vom Finanzamt. Klingt gut, oder? In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie Handwerkerkosten richtig absetzen und welche Stolpersteine es gibt.
Handwerkerkosten? Absetzen? Warum das denn?
Der Staat fördert Handwerksleistungen im privaten Bereich, um Schwarzarbeit einzudämmen und die Wirtschaft anzukurbeln. Konkret bedeutet das: Sie können einen Teil der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten, die Ihnen durch Handwerker entstanden sind, von Ihrer Steuerlast abziehen. Materialkosten sind allerdings nicht absetzbar.
Wer kann Handwerkerkosten absetzen?
Grundsätzlich kann jeder Steuerzahler Handwerkerkosten absetzen, der eine Rechnung für Handwerksleistungen in seinem selbstgenutzten Wohnraum erhalten hat. Das gilt für:
- Eigentümer von Häusern und Wohnungen
- Mieter von Wohnungen (auch wenn der Vermieter die Rechnung bezahlt hat, aber die Kosten auf die Mieter umgelegt wurden)
- Bewohner eines Altersheims oder Pflegeheims, wenn die Leistungen in der eigenen Wohnung erbracht wurden.
Wichtig: Die Wohnung muss sich in Deutschland oder der EU/EWR befinden.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Die Liste der absetzbaren Handwerkerleistungen ist lang und vielfältig. Hier einige Beispiele:
- Renovierungsarbeiten: Malerarbeiten, Tapezieren, Verlegen von Fliesen oder Bodenbelägen
- Reparaturarbeiten: Reparatur der Heizung, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Dachreparaturen
- Wartungsarbeiten: Wartung der Heizungsanlage, Reinigung von Dachrinnen, Schornsteinfegerarbeiten
- Modernisierungsarbeiten: Einbau neuer Fenster oder Türen, Erneuerung des Badezimmers
- Gartenarbeiten: Gartenpflege, Heckenschnitt, Baumfällarbeiten (nur wenn sie auf dem eigenen Grundstück stattfinden)
- Kontrollarbeiten: Überprüfung von Blitzschutzanlagen, Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen
- Hausanschlüsse: Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (z.B. Wasser, Strom, Gas)
Achtung: Reine Neubaumaßnahmen sind nicht absetzbar. Es muss sich um Arbeiten an einem bestehenden Gebäude handeln.
Wie viel kann ich absetzen?
Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten von Ihrer Steuerlast absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie Handwerkerleistungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 6.000 Euro (nur Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten!) geltend machen können.
Beispiel: Sie haben eine Handwerkerrechnung über 1.000 Euro erhalten. Davon entfallen 600 Euro auf Arbeitskosten, 200 Euro auf Fahrtkosten und 200 Euro auf Materialkosten. Sie können 20 Prozent von 800 Euro (600 Euro + 200 Euro) absetzen, also 160 Euro.
Die Handwerkerrechnung: Das A und O für die Steuererklärung
Damit Sie Handwerkerkosten absetzen können, benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Datum der Rechnung
- Art und Umfang der erbrachten Leistung (detaillierte Beschreibung)
- Getrennte Ausweisung von Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Materialkosten
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handwerkers
- Bruttorechnungsbetrag
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten separat ausgewiesen sind. Nur diese sind absetzbar. Lassen Sie sich im Zweifelsfall eine detaillierte Aufschlüsselung vom Handwerker geben.
Barzahlung? Lieber nicht!
Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt, da sie den Verdacht auf Schwarzarbeit nähren. Bewahren Sie daher den Kontoauszug als Zahlungsnachweis sorgfältig auf.
Wo trage ich die Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
Die Handwerkerkosten tragen Sie in Ihrer Steuererklärung im Formular "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" ein. Dort gibt es ein separates Feld für "Handwerkerleistungen". Geben Sie dort den Betrag der absetzbaren Kosten (Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten) ein.
Fristen und Aufbewahrungspflichten
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist.
Wichtig: Bewahren Sie die Handwerkerrechnung und den Kontoauszug mindestens zwei Jahre auf. Das Finanzamt kann auch später noch Nachweise anfordern.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
- Materialkosten absetzen: Materialkosten sind nicht absetzbar. Achten Sie auf die getrennte Ausweisung in der Rechnung.
- Barzahlung: Zahlen Sie die Rechnung immer per Überweisung.
- Fehlende Rechnung: Bewahren Sie die Rechnung und den Kontoauszug sorgfältig auf.
- Falsche Angaben in der Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten im richtigen Formular und Feld ein.
- Neubaumaßnahmen absetzen: Nur Arbeiten an bestehenden Gebäuden sind absetzbar.
Handwerkerkosten vs. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wo ist der Unterschied?
Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen werden oft verwechselt. Der Unterschied liegt in der Art der Leistung:
- Handwerkerkosten: Reparatur-, Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten an Haus oder Wohnung.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tätigkeiten, die üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt werden könnten, z.B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung.
Beide Arten von Leistungen können steuerlich abgesetzt werden, aber in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
Was tun, wenn der Vermieter die Rechnung bezahlt hat?
Auch wenn der Vermieter die Handwerkerrechnung bezahlt hat, können Sie als Mieter die Kosten absetzen, wenn diese in der Nebenkostenabrechnung auf Sie umgelegt wurden. In diesem Fall benötigen Sie eine Kopie der Nebenkostenabrechnung, aus der die Handwerkerkosten hervorgehen.
Spezialfall: Arbeiten im Arbeitszimmer
Wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben, können Sie die Handwerkerkosten anteilig absetzen, wenn die Arbeiten auch im Arbeitszimmer durchgeführt wurden. Der Anteil richtet sich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich auch die Kosten für den Schlüsseldienst absetzen? Ja, wenn es sich um eine Notöffnung handelt und keine Neuanfertigung von Schlüsseln.
- Sind Fahrtkosten des Handwerkers absetzbar? Ja, Fahrtkosten sind absetzbar, sofern sie in der Rechnung separat ausgewiesen sind.
- Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe? Sie können die Handwerkerkosten für jede selbstgenutzte Wohnung absetzen.
- Kann ich auch Kosten für einen Gutachter absetzen? Nur wenn der Gutachter im Rahmen einer Handwerksleistung tätig war (z.B. zur Schadensfeststellung).
- Muss ich die Rechnungen dem Finanzamt vorlegen? Nein, Sie müssen die Rechnungen nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber Sie müssen sie aufbewahren, falls das Finanzamt sie anfordert.
Fazit
Das Absetzen von Handwerkerkosten ist eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung, zahlen Sie per Überweisung und tragen Sie die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung ein. So holen Sie sich einen Teil Ihrer Ausgaben zurück und entlasten Ihr Portemonnaie!