Krankheit kommt oft ungelegen. Noch ungelegener kommt sie, wenn man sich fragt, wie man denn nun seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Das Krankengeld ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die genau hier einspringt und Arbeitnehmern hilft, finanzielle Engpässe während einer Arbeitsunfähigkeit zu überbrücken. Doch wer hat Anspruch auf Krankengeld, wie hoch ist es und wie lange wird es gezahlt? Dieser Artikel liefert dir alle wichtigen Infos, damit du im Fall der Fälle bestens informiert bist.
Krank, aber nicht mittellos: Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Nicht jeder, der krankgeschrieben ist, hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Es gibt ein paar wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Du musst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel andere Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit an.
- Du musst Arbeitnehmer sein oder Arbeitslosengeld I beziehen. Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.
- Du musst arbeitsunfähig sein. Das bedeutet, dass du aufgrund deiner Krankheit deine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt und bescheinigt werden.
- Du musst die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deiner Krankenkasse melden. Am besten gibst du die Krankmeldung direkt nach dem Arztbesuch bei deiner Krankenkasse ab.
- Du musst vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gehabt haben oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Das bedeutet, dass du in den vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit entweder gearbeitet und Lohn bezogen oder Arbeitslosengeld I erhalten hast.
Wichtig: Auch wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, hast du Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. In diesem Fall wird das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt, nicht von der Agentur für Arbeit.
Ab wann klingelt die Kasse? Der Beginn des Krankengeldes
Hier kommt ein ganz wichtiger Punkt: Die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers geht vor! Das bedeutet, dass du erst dann Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommst, wenn dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss.
Konkret heißt das: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir deinen Lohn für die ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) deiner Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Erst ab dem 43. Tag springt die Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld.
Ausnahme: Wenn du innerhalb von zwölf Monaten wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wirst, kann es sein, dass du keinen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hast. In diesem Fall kann das Krankengeld auch früher beginnen.
Wie viel Geld bekomme ich denn nun? Die Berechnung des Krankengeldes
Kommen wir zum Herzstück: Wie hoch ist das Krankengeld eigentlich? Die Berechnung ist etwas komplexer, aber keine Sorge, wir erklären es dir Schritt für Schritt.
Grundlage für die Berechnung ist dein regelmäßiges Arbeitsentgelt. Das ist der Bruttolohn, den du im letzten Abrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hast.
Das Krankengeld beträgt 70% deines regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 90% deines Nettoarbeitsentgelts. Das Nettoarbeitsentgelt wird dabei aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet, abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Wichtig: Vom Krankengeld werden ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, allerdings nur zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du nicht zahlen.
Ein kleines Rechenbeispiel:
- Bruttoarbeitsentgelt: 3.000 Euro
- Nettoarbeitsentgelt: 2.000 Euro (vereinfacht)
In diesem Fall wären 70% des Bruttoarbeitsentgelts 2.100 Euro. Da dieser Betrag höher ist als 90% des Nettoarbeitsentgelts (1.800 Euro), wird das Krankengeld auf 1.800 Euro begrenzt.
Zusatzleistungen: Wenn du während deiner Arbeitsunfähigkeit noch andere Einkünfte hast, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, können diese dein Krankengeld reduzieren.
Tipp: Deine Krankenkasse kann dir eine genaue Berechnung deines Krankengeldes erstellen. Frag einfach nach!
Wie lange bekomme ich Krankengeld? Die Bezugsdauer
Auch die Bezugsdauer des Krankengeldes ist begrenzt. Du bekommst Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.
Wichtig: Die 78 Wochen beziehen sich auf die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit innerhalb des Dreijahreszeitraums. Das bedeutet, dass auch Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgezählt werden.
Beispiel: Du bist wegen einer bestimmten Krankheit 10 Wochen arbeitsunfähig, dann wieder 20 Wochen und später noch einmal 48 Wochen. In diesem Fall hast du dein Krankengeld für diese Krankheit bereits ausgeschöpft (10 + 20 + 48 = 78).
Neuer Dreijahreszeitraum: Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums beginnt ein neuer Zeitraum. Wenn du dann erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wirst, hast du wieder Anspruch auf Krankengeld, allerdings erst, wenn du zwischenzeitlich mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und gearbeitet oder Arbeitslosengeld I bezogen hast.
Papierkram und Pflichten: Was du beachten musst
Neben den Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld gibt es auch einige Pflichten, die du als Krankengeldempfänger erfüllen musst:
- Du musst dich an die Anweisungen deines Arztes halten. Das bedeutet, dass du die verordneten Medikamente einnehmen und die empfohlenen Therapien durchführen musst.
- Du musst alles tun, um deine Gesundheit wiederherzustellen. Das bedeutet, dass du dich aktiv um deine Genesung bemühen musst.
- Du musst deiner Krankenkasse jede Änderung deiner Lebensumstände mitteilen. Das betrifft z.B. eine Änderung deiner Adresse, eine Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder eine Verbesserung deines Gesundheitszustands.
- Du musst dich gegebenenfalls einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unterziehen. Der MDK kann überprüfen, ob du tatsächlich arbeitsunfähig bist und ob die verordneten Behandlungen angemessen sind.
Achtung: Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kann die Krankenkasse dein Krankengeld kürzen oder ganz streichen.
Krankengeld und andere Leistungen: Was geht, was nicht?
Oft stellt sich die Frage, ob man neben dem Krankengeld noch andere Leistungen beziehen kann. Hier ein kurzer Überblick:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Krankengeld wird in der Regel als Einkommen angerechnet und kann deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II reduzieren.
- Rente: Der Bezug von Krankengeld schließt den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel aus.
- Zusatzleistungen: Ob du neben dem Krankengeld noch andere Zusatzleistungen beziehen kannst, hängt von den jeweiligen Bestimmungen ab. Frag am besten bei deiner Krankenkasse oder dem zuständigen Amt nach.
Wenn es nicht klappt: Was tun bei Problemen mit dem Krankengeld?
Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse dein Krankengeld ablehnt oder kürzt. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
So gehst du vor:
- Lege schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids.
- Begründe deinen Widerspruch ausführlich. Erkläre, warum du der Meinung bist, dass die Entscheidung der Krankenkasse falsch ist. Füge gegebenenfalls ärztliche Atteste oder andere Beweismittel bei.
- Lass dich beraten. Du kannst dich von einem Anwalt, einer Verbraucherzentrale oder einer anderen Beratungsstelle beraten lassen.
Wichtig: Wenn dein Widerspruch abgelehnt wird, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben.
FAQs: Die häufigsten Fragen zum Krankengeld
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Krankengeld kurz und prägnant:
F: Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs wieder arbeitsfähig bin?
A: Sobald du wieder arbeitsfähig bist, musst du dies deiner Krankenkasse mitteilen. Das Krankengeld wird dann ab dem Tag deiner Arbeitsfähigkeit eingestellt.
F: Kann ich während des Krankengeldbezugs Urlaub machen?
A: Grundsätzlich ja, aber du musst deinen Urlaub vorher mit deiner Krankenkasse absprechen. Sie muss sicherstellen, dass dein Urlaub deine Genesung nicht beeinträchtigt.
F: Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs meinen Job verliere?
A: Dein Anspruch auf Krankengeld bleibt in der Regel bestehen, solange du die Voraussetzungen erfüllst. Du solltest dich jedoch umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.
F: Was passiert, wenn ich länger als 78 Wochen krank bin?
A: Nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeldbezug kann die Krankenkasse dich auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
F: Kann ich während des Krankengeldbezugs eine Reha machen?
A: Ja, eine Reha kann deine Genesung fördern und dir helfen, wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Sprich mit deinem Arzt und deiner Krankenkasse darüber.
Fazit: Krankengeld - Dein Sicherheitsnetz im Krankheitsfall
Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Stütze, wenn du aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kannst. Informiere dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten, damit du im Fall der Fälle bestens vorbereitet bist. Wenn du unsicher bist, scheue dich nicht, deine Krankenkasse zu kontaktieren und dich beraten zu lassen.