Niemand geht gerne zur Arbeit, wenn er sich schlecht fühlt. Aber was passiert, wenn die Erkältung mehr als nur ein Schnupfen ist? Oder wenn der Rücken so schmerzt, dass man kaum aufstehen kann? Dann kommt die Krankmeldung ins Spiel - ein Thema, das viele Arbeitnehmer beschäftigt und oft Fragen aufwirft. Wir klären auf, was du wissen musst, damit du im Krankheitsfall richtig handelst und deine Rechte kennst.
Au weia, krank! Was muss ich als Erstes tun?
Wenn du merkst, dass du nicht arbeitsfähig bist, ist der erste Schritt entscheidend: Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich! Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch deine Pflicht. Am besten rufst du direkt an, bevor deine Arbeitszeit beginnt. So kann dein Chef oder deine Chefin planen und deine Aufgaben gegebenenfalls verteilen. Eine E-Mail oder eine Nachricht per Messenger ist auch möglich, aber ein Anruf ist persönlicher und ermöglicht sofortige Rückfragen.
Wichtig ist, dass du dem Arbeitgeber mitteilst, dass du krank bist und voraussichtlich nicht arbeiten kannst. Du musst noch keine Details zu deiner Erkrankung nennen. Das geht deinen Arbeitgeber nichts an.
Die magische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Wann brauche ich sie?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch bekannt als "gelber Schein", ist der offizielle Nachweis deiner Erkrankung. Aber wann genau brauchst du sie?
- Gesetzliche Regelung: Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) können Arbeitgeber verlangen, dass du ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegst. Das bedeutet, dein Chef kann von dir verlangen, dass du bereits am ersten Tag deiner Erkrankung zum Arzt gehst und dir eine AU ausstellen lässt.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Oftmals gibt es in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen. Es kann sein, dass du erst ab dem dritten Krankheitstag eine AU benötigst. Prüfe daher immer deinen Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen.
- Arbeitsvertragliche Regelung: Auch im Arbeitsvertrag selbst kann eine Regelung zur Vorlagepflicht der AU getroffen sein.
Merke: Wenn dein Arbeitgeber keine Regelung getroffen hat, musst du die AU erst ab dem vierten Krankheitstag vorlegen. Das bedeutet, die ersten drei Krankheitstage kannst du ohne AU zu Hause bleiben.
Ab zum Arzt - Was passiert beim Arztbesuch?
Sobald du weißt, dass du eine AU benötigst, vereinbare einen Termin bei deinem Arzt. Schildere ihm deine Beschwerden und lass dich untersuchen. Der Arzt wird dann entscheiden, ob du arbeitsunfähig bist und dir eine AU ausstellen.
Die AU-Bescheinigung besteht in der Regel aus drei Teilen:
- Teil 1: Für den Arbeitgeber: Dieser Teil enthält Informationen wie deinen Namen, deine Adresse, den Beginn und die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit.
- Teil 2: Für die Krankenkasse: Dieser Teil enthält zusätzliche Informationen, die für die Krankenkasse relevant sind.
- Teil 3: Für deine eigenen Unterlagen: Diesen Teil behältst du für deine eigenen Unterlagen.
Achte darauf, dass alle Angaben auf der AU korrekt sind! Fehler können zu Problemen bei der Lohnfortzahlung führen.
AU verschicken - Wie und wann muss ich sie einreichen?
Die AU musst du unverzüglich deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse zukommen lassen. "Unverzüglich" bedeutet in diesem Fall "ohne schuldhaftes Zögern". Am besten schickst du die AU noch am selben Tag per Post oder bringst sie persönlich vorbei.
Wichtig: Heutzutage ist es in vielen Fällen möglich, die AU digital an die Krankenkasse und den Arbeitgeber zu übermitteln. Informiere dich bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber, ob diese Option besteht.
Krankengeld - Was, wenn die Krankheit länger dauert?
Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
- Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent deines Nettoeinkommens.
- Dauer des Krankengeldes: Du kannst Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beziehen.
- Antrag auf Krankengeld: Um Krankengeld zu erhalten, musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen.
Achtung: Während du Krankengeld beziehst, bist du weiterhin verpflichtet, dich regelmäßig von deinem Arzt untersuchen zu lassen und eine AU vorzulegen.
Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstoße?
Verstöße gegen die Regeln rund um die Krankmeldung können Konsequenzen haben.
- Abmahnung: Wenn du beispielsweise deine Krankmeldung zu spät einreichst oder dich nicht ordnungsgemäß untersuchen lässt, kann dein Arbeitgeber dir eine Abmahnung erteilen.
- Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei Vortäuschung einer Krankheit, kann dir sogar gekündigt werden.
- Verlust des Krankengeldes: Wenn du gegen die Mitwirkungspflichten gegenüber der Krankenkasse verstößt, kann dir das Krankengeld gestrichen werden.
Sei ehrlich und halte dich an die Regeln, um unnötige Probleme zu vermeiden!
Sonderfall: Krankmeldung im Urlaub
Auch im Urlaub kann man krank werden. Aber was passiert dann mit den Urlaubstagen?
- Urlaubstage werden gutgeschrieben: Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und eine AU vorlegst, werden dir die Krankheitstage gutgeschrieben. Das bedeutet, du kannst diese Tage später noch einmal nehmen.
- Meldepflicht: Auch im Urlaub musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Erkrankung informieren.
- AU im Ausland: Wenn du im Ausland krank wirst, benötigst du eine AU von einem ausländischen Arzt. Diese AU musst du dann deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse vorlegen. Achte darauf, dass die AU alle notwendigen Informationen enthält und gegebenenfalls übersetzt wird.
Genieße deinen Urlaub, aber sei im Krankheitsfall vorbereitet!
Und was, wenn ich mich weigere, zum Arzt zu gehen?
Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen, zum Arzt zu gehen. Allerdings hat er das Recht, die Lohnfortzahlung zu verweigern, wenn du keine AU vorlegst und er Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dir. Du musst nachweisen, dass du tatsächlich krank bist.
Darf mein Chef mich während meiner Krankheit kontaktieren?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Grenzen. Dein Chef darf dich kontaktieren, um organisatorische Dinge zu besprechen, die deine Arbeit betreffen. Er darf dich aber nicht unter Druck setzen, krank zur Arbeit zu kommen oder dich nach Details deiner Erkrankung ausfragen.
Denke daran: Du bist krank und hast das Recht, dich zu erholen!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich meinem Chef sagen, was ich habe? Nein, du musst deinem Arbeitgeber keine Details zu deiner Erkrankung nennen. Es reicht aus, wenn du mitteilst, dass du arbeitsunfähig bist.
- Kann ich gekündigt werden, wenn ich oft krank bin? Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist unter bestimmten Umständen möglich, aber sehr kompliziert. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs.
- Was passiert, wenn meine AU abläuft und ich immer noch krank bin? Du musst dich rechtzeitig vor Ablauf deiner AU erneut von deinem Arzt untersuchen lassen und dir eine Folgebescheinigung ausstellen lassen.
- Kann mein Chef mich zum Betriebsarzt schicken? Ja, dein Arbeitgeber hat das Recht, dich zum Betriebsarzt zu schicken, um deine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen.
- Darf ich während meiner Krankheit verreisen? Grundsätzlich ja, solange die Reise deine Genesung nicht behindert. Sprich im Zweifelsfall mit deinem Arzt.
Fazit
Die Krankmeldung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind wichtige Instrumente, um deine Rechte als Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu schützen. Kenne deine Pflichten und Rechte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Und denke daran: Deine Gesundheit geht vor!